Einheitliche Regeln für mehr Sicherheit

AwSV Heizöltank Vorschriften regeln seit August 2017 bundesweit einheitlich den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Heizöl. Damit gelten klare Anforderungen für alle Betreiber – unabhängig vom Bundesland.

Das musst du regelmäßig kontrollieren

Als Betreiber solltest du deine Heizöltankanlage mehrfach im Jahr selbst in Augenschein nehmen – besonders vor der Heizperiode, nach längerer Abwesenheit oder vor und nach einer Befüllung. Achte auf:

  • Heizölgeruch

  • Verformungen oder Risse

  • Tropfspuren oder Leckagen

  • Zustand des Auffangraums AwSV Heizöltank Vorschriften

Ein trockener, sauberer Auffangraum mit intakter Beschichtung ist ebenso Pflicht wie die regelmäßige Wartung von Leckwarngeräten.

Dokumentationspflicht nicht vergessen

Alle Unterlagen zur Tankanlage – Prüfberichte, Rechnungen, Bedienungsanleitungen – gehören in einen zentralen Ordner. Diese Anlagendokumentation musst du bei einem Betreiberwechsel übergeben und auf Nachfrage vorlegen.

Prüfpflichten für bestimmte Anlagen

Prüfungen durch Sachverständige sind Pflicht bei:

  • unterirdischen Tanks

  • oberirdischen Tanks mit mehr als 10.000 Litern

  • Anlagen in Schutzgebieten mit mehr als 1.000 Litern

Bei Stilllegung oder nach wesentlichen Änderungen ist ebenfalls eine Prüfung erforderlich (AwSV Heizöltank Vorschriften).

Was bei der Befüllung wichtig ist

Der Tankwagenfahrer darf nur befüllen, wenn deine Anlage in einwandfreiem Zustand ist und ein sicherer Ablauf gewährleistet ist. Ist das nicht der Fall, muss er die Lieferung verweigern.

Hochwasserschutz und alte Bauteile

In Risikogebieten musst du deine Anlage bis spätestens 2033 hochwassersicher nachrüsten. Auch veraltete Grenzwertgeber und alte Kunststofftanks solltest du austauschen lassen – für maximale Sicherheit und Gesetzeskonformität.

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